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Ergonomie

Allgemeines

Ergonomie bedeutet: Die Wissenschaft der optimalen Arbeitsbedingungen der Menschen.

Um diese optimalen Arbeitsbedingungen an einem Bildschirm- bzw. Büroarbeitsplatz zu schaffen, können auch Sie einen Teil dazu beitragen.

In den nachfolgenden Erläuterungen zu Ihrem Arbeitsplatz werden Sie keine Paragraphen und auch nur wenige Maße finden. Bei den einzelnen Punkten wurde versucht, Ihnen auf einfache Weise die Ergonomie am Arbeitsplatz näher zu bringen. Bitte beachten Sie dies - soweit es Ihnen mit eigenen Mitteln möglich ist -, denn es ist auch Ihre Gesundheit.

Bildschirm

Der Bildschirm sollte so aufgestellt sein, dass keine Reflexionen auf dem Monitor durch z. B. Beleuchtung oder Fenster entstehen.

Die sinnvollste Lösung ist den Bildschirm so aufzustellen, dass er zwischen zwei Leuchtbändern steht und Ihre Blickrichtung parallel zum Fenster ist.

Stellen Sie Ihren Monitor nicht auf einen Bildschirmständer o.Ä., da die oberste Zeile auf dem Bildschirm keinesfalls oberhalb der horizontalen Sehachse liegen soll. Um eine entspannte Kopfhaltung zu erzielen, sollte die Blickwinkel um etwa 35° aus der Waagerechten abgesenkt werden. Der Sehabstand muss der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollte bei einem 17"-Röhrenmonitor 55 cm betragen.

Tastatur

Die Tastatur sollte in der mittleren Tastaturreihe eine Höhe von höchstens 30 mm haben. Dies ist in der Regel durch "Einklappen" der Aufstellpunkte leicht zu erreichen. Des Weiteren muss vor der Tastatur eine Handballenauflage von 5 bis 10 cm möglich sein.

Arbeitstisch

Die Schreibtische sind in aller Regel in der Höhe einstellbar. Um eine ergonomische Sitzhaltung einnehmen zu können (nachfolgend noch näher beschrieben), ist es zum Teil sinnvoll, die Höhe des Schreibtisches anzupassen. Sollte der Schreibtisch nicht höhenverstellbar sein, kann auch eine Fußstütze zum gewünschten Ergebnis führen. Stellen Sie die Arbeitsfläche nicht mit unnötigen Gegenständen voll. Meist ist der Schreibtisch mit Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker, Telefon, Rechenmaschine und den notwendigen Arbeitsutensilien ausreichend "beladen". Die Tischtiefe sollte bei einem 17"-Röhrenmonitor 100 cm betragen.

Stuhl

Achten Sie darauf, wenn nicht bereits bei der Beschaffung geschehen, dass Sie die richtigen Rollen am Stuhl haben. Teilweise - gerade durch Umzüge bedingt - ist dies nicht gewährleistet. Hierfür gibt es eine einfache Regel: Harter Boden - weiche Rollen, weicher Boden - harte Rollen. Bei PVC-Boden nimmt man z.B. die weichen Rollen (erkennbar an dem meist grauen Gummirand). Sind hier harte Rollen im Einsatz, rollt man durch leichtes Abstoßen an der Schreibtischkante viel zu weit. Die umgekehrte Folge ist, dass der Stuhl mit weichen Rollen auf dem Teppichboden hakt und man teilweise hängen bleibt. Probieren Sie die einzelnen Funktionen Ihres Stuhles regelmäßig aus. Stellen Sie hierbei einen Defekt fest, melden Sie diesen.

Richtiges Sitzen

Ihre Ober- und Ihre Unterschenkel sollten einen 90° Winkel bilden. Ebenso auch Ihre Ober- und Unterarme (wobei dieser auch etwas weiter als 90° sein kann). Stimmt die Haltung Ihrer Arme und Beine, aber Sie können dann die Füße nicht mehr ganzflächig aufstellen, sollte in erster Linie der Tisch in der Höhe verstellt werden. Ist dies nicht möglich beantragen Sie eine Fußstütze. Stehen Sie zwischendurch auf; legen Sie nicht alle Vorgänge in Ihre unmittelbare Nähe. Dynamisches Sitzen ist immer weiter verbreitet, versuchen Sie es einfach einmal. Lösen Sie Ihre Rückenlehne, damit Sie sich z.B. beim Telefonieren auch mal nach hinten lehnen können. Eine falsche Sitzhaltung kann gesundheitliche Folgen haben, beachten Sie daher die Informationen zum Richtigen Sitzen und der Stuhleinstellung (hier dient der Standardstuhl der Verwaltung als Muster)!

Mobiliar

Sollten Ihre Schränke eine Ablagenhöhe haben, die Sie nicht ohne Stuhl oder Sonstiges erreichen, beantragen Sie lieber einen Rollhocker (auch bekannt als Elefantenfuß), diese sind wesentlich geeigneter und auch sicherer. Sollte das vorhandene Mobiliar defekt sein, beanstanden Sie dies. Es ist wenig sinnvoll, wenn Sie beim Herausziehen eines Ordners den entsprechenden Einlegeboden jedes Mal festhalten müssen, damit er nicht herausfällt.

Arbeitsumgebung

Achten Sie darauf, dass keine störenden Kabel unter dem Schreibtisch herumliegen, diese können in der Regel in dafür vorgesehenen Kabelkanäle oder Kabelwannen verstaut werden. Stellen Sie die Verkehrswege nicht mit z. B. Mülleimern oder Sonstigem zu, denn diese sollten auf jeden Fall immer freigehalten werden. DieVerkehrswege müssen 80 cm breit sein. Hinter dem Arbeitsplatz sollten Sie 100 cm Platz haben. Des Weiteren sollte ein Zugang zum Fenster vorhanden sein. Stellen Sie z.B. die Rollcontainer aufgrund der Beinfreiheit nicht unter den Tischwinkel.

Licht

Die richtige Beleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Zwar können Sie in der Regel keine Messungen durchführen, aber eine zu schwache Beleuchtung wird sich bemerkbar machen. Geeignete Lampen sind Spiegelrasterleuchten, die gleichzeitig eine Blendung vermeiden sollen. Der Raum sollte gleichmäßig ausgeleuchtet sein, damit nicht ein ständiger Wechsel der Lichtverhältnisse auf Ihren Augen wirkt. Vermeiden Sie es, Schreibtischlampen ohne die Deckenbeleuchtung oder genügend Licht von Außen einzuschalten.

Um die Blendung von Außen durch Sonnenlicht verhindern zu können, sollten geeignete Vorrichtungen an den Fenster angebracht sein (z.B. Rollos oder Lamellen).

Klima

Eine Klimamessung können Sie in der Regel auch nicht selber durchführen; jedoch können Sie selbst etwas dafür tun. Lüften Sie täglich für eine gute Luftfeuchtigkeit. Auch Pflanzen im Büro können das Klima verbessern. Um im Winter die Wärme im Raum halten zu können, lüften Sie kurz gut durch und lassen Sie nicht ganztägig das Fenster gekippt. Im Sommer lassen sich zu große Wärmeeinwirkungen der Sonne durch Rollos o. Ä. vermindern.

Augenärztliche Untersuchung

Die Erstuntersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm erfolgen. Nachuntersuchungen werden bei Beschäftigten unter 40 Jahren im Abstand von 5 Jahren, bei Beschäftigten über 40 Jahren im Abstand von 3 Jahren durchgeführt. Der Arbeitgeber stellt Ihnen diese Untersuchung kostenfrei zu Verfügung. Nehmen Sie diese in Anspruch!

Arbeitsplatzanalyse

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung ist der Arbeitergeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, d.h. die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen festzulegen. Die Arbeitsplatzanalyse ist ein Teil dieser Gefährdungsbeurteilung.

Auch an Büroarbeitsplätzen können Gefährdungen auftreten, z.B. Stolperstellen, falsches Sitzen (spätere Rückenbeschwerden) oder ungünstige Monitoraufstellung (erhöhte Belastung des Sehapparates bzw. Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich).

Aus diesem Grunde hat das Sachgebiet 1.1 mit Zustimmung des Personalrates und in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt einen Bezugsvertrag mit einer externen Firma zur Überprüfung der Arbeitsplätze abgeschlossen.

In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits alle Büroarbeitsplätze in der Zentralverwaltung sowie in der Fachhochschulbibliothek IWZ und GWZ auf mögliche Gefährdungen überprüft. Die Reaktionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bisher nur positiv. Es ist geplant, weitere Bereiche in den kommenden Jahren mit einzubeziehen (allerdings müssen hierbei die Sanierungs- und Umzugsplanungen berücksichtigt werden).

Werden hierbei Mängel erkannt, werden diese in einer sogenannten Maßnahmenliste aufgeführt und von den entsprechend Verantwortlichen schnellstmöglich beseitigt.

Unterweisung

Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Eine Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.

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